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AGB

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, des Trainings oder der Veranstaltung.

1.2 Genaue Inhalte wie Preis und Leistungen werden zu Vertragsbeginn besprochen und vertraglich festgehalten.

2. Teilnehmervorraussetzungen

2.1 Hunde die am Training teilnehmen müssen geimpft und gechipt sein.

2.2 vor dem Trainingsbeginn muss der Hundehalter den EU-Heimtierausweis und eine
gültige Haftpflichtversicherung vorweisen.

2.3 Der Hund muss zum Zeitpunkt des Trainings gesund sein.

2.4 Die Anmeldung für das Training erfolgt per Mail/Kontaktformular oder telefonisch. Mit der Anmeldung werden die AGB`s anerkannt.

2.5 Die Verwendung von Tierschutzrelevanten Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder und Elektroreizgeräte ist untersagt wie auch Tierschutzwidriger Umgang mit dem Hund. Jegliche Verstöße führen zu sofortigem Trainingsausschluss.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Bezahlung für das Training sowie Beratung vor dem Hundekauf ist bei Beendigung des Termins fällig und in Bar zu zahlen.

3.2 Der Kunde bekommt auf Wunsch eine Quittung/Rechnung ausgestellt.

4. Absagen oder Abbruch von Trainingseinheiten

4.1 wird das Training oder Beratungsgespräch 24 Stunden vorher oder später abgesagt fallen Stornokosten von 50% des jeweiligen Preises an.

4.2 Das Training kann aus persönlichen Gründen von Hundehalter oder Trainer jederzeit beendet werden. Bei Beendigung durch den Hundehalter muss die Trainingsstunde in voller höhe vergütet werden.

5. Trainingserfolg

5.1 Es gibt keine Erfolgsgarantie, der Erfolg ist davon abhängig wie aktiv der Halter an dem Trainingsziel mit seinem Hund arbeitet.

6. Haftung

6.1 Die Teilnahme an einem Training erfolg auf eigenes Risiko.

6.2 Durch den Hund oder Halter verursachten Sach oder Personenschäden wird keine Haftung übernommen.

7. Fotos und Videoaufzeichnungen

7.1 Fotos und Videoaufnahmen die während des Trainings gemacht werden, dürfen für Werbezwecke auf der Homepage oder verschiedenen sozialen Medien von der Hundeschule verwendet werden.

7.2 Wenn der Hundehalter damit nicht einverstanden ist, muss er den Trainer vor beginn des Trainings darauf hinweisen.
8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Der Gerichtsstand ist Böblingen.


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